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Die Führerscheine welcher Länder sind in der Türkiye gültig?

Die Führerscheine welcher Länder sind in der Türkiye gültig?
Die Türkei besitzt nicht nur ein reiches historisches und kulturelles Erbe, sondern beeindruckt auch mit atemberaubenden Naturschönheiten und einem gut ausgebauten Straßennetz. Dadurch herrscht sowohl touristisch als auch wirtschaftlich ein hohes Verkehrsaufkommen. Für ausländische Besucher und im Ausland lebende türkische Staatsbürger gelten bestimmte Regeln für die Nutzung eines Führerscheins in der Türkei.In diesem Beitrag finden Sie Informationen darüber, welche Führerscheine anerkannt werden, wie lange sie genutzt werden dürfen und welche aktuellen Bestimmungen gelten. Wenn Ihr Führerschein die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie sicher losfahren, indem Sie unsere professionellen Mietwagenoptionen nutzen, die Ihrer Reise zusätzlichen Komfort verleihen.

Türkische Staatsbürger mit ausländischem Führerschein


• Türkische Staatsbürger dürfen mit einem im Ausland ausgestellten Führerschein ab dem Tag ihrer Einreise bis zu 2 Jahre in der Türkei fahren.
• Wer sich länger als 6 Monate in der Türkei aufhält, muss eine notariell oder konsularisch beglaubigte türkische Übersetzung seines Führerscheins mitführen.
• Nach 2 Jahren ist es verpflichtend, den ausländischen Führerschein in einen türkischen Führerschein umzuwandeln.

Bedingungen für ausländische Fahrer in der Türkei


• Personen, die mit einem ausländischen Führerschein in die Türkei einreisen, dürfen ihr Fahrzeug für bis zu 6 Monate ab dem Tag der Einreise nutzen.
• Nach 6 Monaten müssen Personen, die weiterhin in der Türkei bleiben, einen türkischen Führerschein erwerben.
• Fahrer mit einem Führerschein, der in einem nicht-lateinischen Alphabet ausgestellt wurde (z. B. Arabisch, Kyrillisch, Chinesisch), müssen eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung ihres Führerscheins mit sich führen.

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In der Türkei gültige ausländische Führerscheine


1. Führerscheine aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Mit Führerscheinen aus folgenden Ländern kann in der Türkei bis zu 6 Monate gefahren werden:

EU-Länder: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Belgien, Österreich, Griechenland, Dänemark, Schweden, Finnland, Irland, Luxemburg, Portugal, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, Kroatien.
EWR-Länder: Norwegen, Island, Liechtenstein.
• Nach 6 Monaten ist ein türkischer Führerschein erforderlich.

2. USA und Kanada
• Führerscheine aus den USA und Kanada sind in der Türkei bis zu 6 Monate gültig.
• Nach 6 Monaten muss ein türkischer Führerschein erworben werden.
• Einige Autovermietungen verlangen zusätzlich einen Internationalen Führerschein (IDP).

3. Andere Länder
Mit Führerscheinen aus folgenden Ländern kann in der Türkei bis zu 6 Monate gefahren werden:

• Australien, Neuseeland, Schweiz, Japan, Südkorea, Israel, Russland, Ukraine, Brasilien, Argentinien, Südafrika, Mexiko.
Golfstaaten: Saudi-Arabien, VAE, Katar, Kuwait, Bahrain, Oman.
Asiatische Länder: China, Indien, Indonesien, Malaysia, Thailand.
• Fahrer mit einem nicht-lateinischen Alphabet müssen eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung mitführen.

Internationaler Führerschein (IDP)
• Der Internationale Führerschein (IDP) ist 1 Jahr gültig und muss jährlich erneuert werden.
• Er wird empfohlen für Touristen und Personen ohne festen Wohnsitz in der Türkei.

Erforderliche Dokumente für das Fahren in der Türkei
✔ Gültiger Führerschein ✔ Reisepass oder Personalausweis ✔ Fahrzeugversicherungspolice ✔ Fahrzeugschein

Grundlegende Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen



1. Fahrtrichtung: In der Türkei wird auf der rechten Straßenseite gefahren.
2. Geschwindigkeitsbegrenzungen
• Automobile:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Autobahnen: 130-140 km/h (abhängig von der Strecke)

• Minibusse:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autobahnen: 100 km/h

• Transporter:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autobahnen: 95 km/h

3. Alkoholkonsum am Steuer:
• Für Fahrer von Privatfahrzeugen: Die gesetzliche Alkoholgrenze in der Türkei beträgt 0,50 Promille. Bei Überschreitung dieses Grenzwerts wird ein Bußgeld verhängt und der Führerschein vorübergehend entzogen.
• Für gewerbliche und öffentliche Verkehrsmittel: Für Fahrer von gewerblichen Fahrzeugen liegt die gesetzliche Alkoholgrenze bei 0,20 Promille. Bei Überschreitung drohen Bußgelder sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
• Sanktionen bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen: Beim ersten Verstoß wird ein Bußgeld verhängt und der Führerschein für 6 Monate entzogen. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich die Strafen, die Dauer des Führerscheinentzugs verlängert sich und bei hohen Alkoholwerten können sogar Haftstrafen verhängt werden.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Unfallprävention ist es unerlässlich, dass Fahrer die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Für die aktuellsten Informationen wird empfohlen, sich vor Ihrer Reise bei der Generaldirektion für Sicherheit (Emniyet Genel Müdürlüğü), der Generaldirektion für Straßenwesen oder den zuständigen Konsulaten zu informieren.
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